Kirsche, Hartöl; Edelstahl, poliert; Granit, teilgeschliffen. 154 x 40 x 28 cm. Gewicht: ca. 25 kg.
Inventarnr. Digicult BG00028
Berthold Grzywatz
GEZEICHNETES ICH.
Beitrag zum Wettbewerb Skulptur "Leid und Unrecht"
Hintergrund des vom Sozialministerium Schleswig-Holsteins ausgerichteten Wettbewerbs ist das Schicksal der Kinder und Jugendlichen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Kinder- und Jugendheimen den menschenrechtswidrigen Drangsalierungen der staatlich institutionalisierten Kinder- und Jugenderziehung ausgesetzt waren.
Der zentrale Gedanke meines Wettbewerbsbeitrags ist die Vorstellung, die Erfahrungen von Leid und Unrecht, körperhaft, wenn auch in einer abstrakten Formensprache, darzustellen.
Die Wirkungen von Kontrolle, Disziplinierung und Gewalt sind stets individuelle Erfahrungen. Das Unrecht trifft den konkreten Menschen. Das System der Heim- und Erziehungsanstalt ist auf Entindividualisierung angelegt, es macht aus Kindern und Jugendlichen unter dem Diktum einer repressiven Erziehungspraxis Ornamente einer fragwürdigen Idee von Sittlichkeit, die im Menschen ein willfähriges Objekt von Gehorsam, Anpassung und Hingabe an die gesellschaftlich erwartete Arbeitsamkeit sieht. Das Recht auf Selbstverwirklichung und Selbstgestaltung wird in diesem System eher als Abweichung aufgefasst, denn als konstituierendes Element einer demokratisch verfassten Gesellschaft, welche die Würde des Menschen als unumstößliches Prinzip begreift.
Die Skulptur muss daher aus meiner Sicht das Leid des einzelnen Menschen sichtbar machen, seine seelischen Verletzungen, seinen körperlichen Schmerz, seine Entrechtung und seinen Ruf nach Befreiung aus der Totalität der Heimerziehung in seiner Anlage und Form symbolisch aufnehmen. Auf diese Weise kann das Werk zu einem Mahnmal der Erinnerung an begangenes Leid und Unrecht werden.
Das „GEZEICHNETE ICH“ zeigt in seiner äußeren Form eine gewundene figürliche Anlage. Die senkrecht ausgeführte zentrale Frontpartie geht zunächst in eine nach rechts verlaufende Linie über und wird dann im unteren Teil nach links geschwenkt. Das flächenhaft ausgearbeitete bzw. angedeutete Gesicht ist seitlich nach unten geneigt; in Verbindung mit den hochgestreckten „Armen“ soll der Ausdruck eines hilfeschreienden, unter der Last seines Leids erdrückten Individuums ausgedrückt werden.
Unter der gestalterischen Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten des Holzes wird die Erfahrung seelischer und körperlicher Misshandlung deutlich gemacht, indem in das Material tiefe Schründe eingearbeitet wurden. Das Sein dieses Individuums ist durchfurcht von Verletzungen, die das Verhältnis zu seinem Körper und seinem Ich überhaupt wie etwas Fremdes anmuten lassen.
Dieser Mensch hat keinen Platz in der ihn umgebenden Gesellschaft; sie hat sich seiner als „verwahrlostes“ Ich entledigt. Das ist in der Anlage der Skulptur dadurch versinnbildlicht, dass der „Körper“ durch die nur schmale, stabförmige Verbindung zur Basis aus Granit gleichsam im Raum schwebt. Die Fremdbestimmung des entrechteten Kindes bzw. des entrechteten Jugendlichen wird darüber hinaus als Eingriff in seine Persönlichkeit verdeutlicht, indem im Material mehr oder weniger tiefe Öffnungen ausgehoben sind, die zugleich die Wirkungen von Gewalt symbolisch vertiefen.
Hoffnung findet sich in diesem gequälten Menschen nicht. Sie liegt außerhalb seines Seins in der Antizipation eines, gleichwohl gefährdeten, Traums.